Die Berechtigung gesetzlicher Eingriffe. 147
in Anspruch nehme, sieht mit meiner Grundansicht vomVerkehr als dem auf dem Egoismus beruhenden Systemder Befriedigung der menschlichen Bedürfnisse in keinerWeise in Widerspruch. Der Egoismus ist die alleinigeTriebfeder des ganzen Verkehrs, er allein ist im Stande,die Aufgabe zu lösen. Der Gedanke, ihn durch den Zwangersetzen zu wollen, schliesst eine solche Unmöglichkeit insich, dass man nur etwa, um sich um so besser bewusstzu werden, wie untrennbar das Gedeihen der Arbeit mitder Freiheit verknüpft ist, einmal versuchen mag, sichihn auszudenken. Die Arbeil durch Zwang statt durchLohn reguliren hiesse, die Gesellschaft in ein Arbeitshausverwandeln und die nationale Arbeit auf die der Händeeinschranken, denn nur die Hände, nicht der Geist lassensich zwingen. Aber selbst bei der Handarbeit kann derZwang den Lohn nicht vertreten. Der Zwang macht denEgoismus zum Gegner der Arbeit, der Lohn zum Bundes-genossen derselben, jener wirkt nur, so lange die Peitschein Sicht ist, dieser unausgesetzt, bei der unfreien Arbeithat der Arbeiter ein Interesse daran möglichst wenig,bei der freien, möglichst viel zu arbeiten, bei jener be-trügt er seinen Herrn, bei dieser sich selbst.
Aber so sehr ich davon überzeugt bin, dass esfür den Verkehr keine andere bewegende Kraft gibt alsden Egoismus, so fest bin ich es andererseits auch davon,dass der Staat den Beruf hat den Ausschreitungen des-selben entgegenzutreten, welche dem Gedeihen der Ge-
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