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1 (1877)
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146
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146 Kap. VII. Die sociale Mechanik. 1. Der Lohn.

selben ihren Zweck nur höchst unvollkommen erreichthaben, und die Freihandelsstimmung unserer Zeit be-trachtet sie überhaupt mit ungünstigen Augen und möchtesie am liebsten als Schranken des Verkehrs völlig besei-tigen, wie sie es mit manchen derselben in der That be-reits gethan hat, Es wird erst neuer bitterer Erfahrungenbedürfen, bis man wieder inne wird, welche Gefahrender von allen Fesseln entbundene individuelle Egoismusfür die Gesellschaft in seinem Schoosse trägt, und warumdie Vergangenheit es für nöthig gehalten hat, ihm einenZaum anzulegen. Unbeschrankte Verkehrsfreiheit ist einFreibrief zur Erpressung, ein Jagdpass für Räuber undPiraten mit dem Recht der freien Pürsch auf alle, die inihre Hände fallen wehe dem Schlachtopfer! Dass dieWölfe nach Freiheit schreien, ist begreiflich; wenn dieSchaafe in ihr Geschrei einstimmen, so beweisen sie da-mit nur, dass sie Schaafe sind.

Das Recht, welches ich hiermit für die Gesetzgebung

neuere hat noch einige andere hinzugezogen (Erpressung von Seitendes Arztes 1. 9 Cod. de prof. (10. 52) 1. 3 de exlr. cogn. (50. 13),von Seiten des Advocaten : das s. g. pactum de quota litis u. pal-marem, 1. 53 de pact. (2. 14) 1. 1 § 12 de extr. cogn. (50. 13) 1. 5Cod. de post. (2. 6), Verbot der lex commissoria beim Pfände, An-fechtung des Kaufcontracts wegen s. g. laesio enormis). Am weite-sten ist nach der entgegengesetzten Seite wohl das moslemitischeRecht gegangen, welches dem Verkäufer die Angabe des wahrenWerths zur Pflicht macht und nur den handeltreibenden Personendie Ausbedingung eines Vortheils ausser demselben verstattet undAuctionsverkäufe, bei denen der Preis leicht über den wahren Werthhinausgetrieben werden kann, verbietet. N. von Tornauw, dasmoslemitische Recht, Leipzig 1855, S. 92, 93.