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1 (1877)
Entstehung
Seite
143
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Das Aequivalent die Gerechtigkeit des Lohns. 143

dem wenn fest steht, dass das Interesse Aller eine ge-wisse Ordnung erfordert, so kommt es noch erst daraufan, ob das Interesse nicht mächtig genug ist, die Ordnungselber herzustellen, in diesem Fall bedarf es des Gesetzesnicht. Kein Gesetz hat nöthig, das Heirathen vorzuschreibenund den Selbstmord zu verbieten.

Besitzt nun der Verkehr die Fähigkeit, die Idee desAequivalents aus eigener Macht zu realisiren ? Im Grossenund Ganzen muss dies offenbar der Fall sein; kein Ge-setz zeichnet dem Handwerker, Fabrikanten, Krämeru. s. w. die Preise vor, und doch halten sie Preis. Offen-bar nicht aus uneigennütziger Gesinnung oder als socialeDoctrinäre, um die Idee des Aequivalents zu verwirk-lichen, sondern weil sie nicht anders können. Wer zwingtsie? Niemand anders als ihr eigener Egoismus. Der Egois-mus gestaltet sich nämlich zu seinem eigenem Correctiv.Und zwar in doppeller Weise. Zuerst nämlich mittelst derConcurrenz. Den Egoismus des einen Verkäufers, dereinen zu hohen Preis zu erzielen sucht, paralysirt der einesandern, der lieber einen massigen Preis nimmt, als garnicht verkauft, und gegen einen Käufer, der die Nothdes Verkäufers auszunutzen sucht, gewährt ein andererDeckung, der einen höhern Preis bietet die Concur-renz ist die sociale Selbstregulirung des Egoismus.

Aber die Concurrenz kann dauernd oder momentanausgeschlossen sein. Der einzige Gastwirth, Arzt, Apo-theker am Ort hat keine. Concurrenz zu besorgen, und