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1 (1877)
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Die Ausnutzung der fremden Noth. 141

maassstab sich bildet, und worauf er beruht, ist eineFrage der Nationalökonomie, die wir nicht zu erörternhaben; unser Absehen ist lediglich darauf gerichtet, denFortschritt zu constatiren, der sich für den Verkehr andie Erhebung des Lohnes zum Aequivalent knüpft.

Die Feststellung des Lohnes im einzelnen Fall ist Sacheder individuellen Vereinbarung d. h. des beiderseitigenEgoismus. Jeder von beiden Theilen ist dabei nur aufden eigenen Vortheil bedacht, jeder bemüht, die Ungunstder Lage des andern auszubeuten. Diese Ungunst kannsich zu einer wahren Zwangslage steigern, wenn mit demhöchsten Grade des Bedürfnisses auf der einen Seite dieausschliessliche Möglichkeit der Befriedigung desselben aufder andern Seite zusammentrifft. Hier bleibt keine an-dere Wahl als die Annahme der vom Gegenpart dictirtenBedingungen. Der Ertrinkende verspricht auf Verlangenein Vermögen für ein Tau, der Flüchtige »ein Königreichfür ein Pferd«; das geringste Gut gewinnt den höchstenWerth, wenn das Leben daran hängt.

Das also: die unbarmherzige Ausnutzung der fremdenNoth ein Vermögen für ein Tau! das also ist diebittere Frucht des von uns so gepflegten Egoismus ! Zwingtuns dies Besultat, das jedes sittliche Gefühl empört, nicht,uns mit unserer ganzen Theorie für banquerott zu er-klären und offen anzuerkennen, dass der Egoismus nichtim Stande ist. der Aufgabe des Verkehrs: der geregeltenund gesicherten Befriedigung des menschlichen Bedürf-