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1 (1877)
Entstehung
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Die Gegenleistung; die reale und abstracte (Geld).

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andere aber die potentielle Befriedigung des Bedürf-nisses zum Gegenstande hat, oder was dasselbe: bei demauf der einen Seite reale Leistungen oder Werthe, wieman mir erlauben möge, sie zu nennen, auf der andereneine abstracte: das Geld steht. Wir erhalten damitdas folgende oben (S. 108) bereits zur Vergleichung mit-getheilte sämmtliche gedenkbaren Verträge des Tauschver-kehrs im weitern Sinn in sich fassende Schema.

Bealleistung: Geld:

1) Dauernde Ueber- Preis,

lassung einerSache

2) Vorübergehende ZinsUeberlassung ei- (Zinsen).ner Sache (eines

Kapitals).

3) Dienstleistungen. Lohn (Arbeitslohn,

Honorar, Gehalt).

Vertrag:Kauf.

Miethcontract.(Darlehn.)

Dienstvertrag.

Es ist wünschenswerlh, für die Function, welche das Geldin allen diesen Fällen ausübt, einen bestimmten Ausdruckzu haben. Der Ausdruck Aequivalent passt dafür nicht,denn er betont ein Werthverhältniss beider Leistungen zueinander, das mit dem Gelde als solchem nichts zu schaffenhat. (Nr. 4.) So möge denn verstattet sein, den Begriffdes Lohnes, der im wissenschaftlichen Sprachgebrauchregelmässig mit dem Arbeitslohn identificirt wird, aberim Sprachgebrauch des Lebens bekanntlich eine ungleichweitere Bedeutung hat, auf alle drei obigen Fälle der