132 Kap. VII. Die sociale Mechanik. 1. Der Lohn.—Entgelllichkeit.
oder Leistungen. Jede von ihnen sucht die Person auf,bei der sie ihre Bestimmung besser erreichen kann, fürdie sie also relativ einen höhern Werth hat als bei ihrembisherigen Inhaber, sie tauscht mithin ihren bisherigenPlatz gegen einen neuen aus. Der Ausdruck: Tausch-vertrag, den der Jurist bloss für den Austausch zweierSachen gebraucht,*) trifft für alle Verkehrswerthe (Sa-chen, Geld, Dienste) zu. Der Vorstellung des Wandernsderselben von einem Ort zum andern entstammt unserdeutscher Ausdruck: Verkehr — er kehrt, ver-kehrt d. h.vertauscht die Sachen —, ebenso Wandel (Handel undWandel), während der entsprechende lateinische Aus-druck: commercium das blosse (durch jenen Zweckgebotene)- Zusammenbringen der Waare (merx, mercari,commercium) betont. Verkehr ist also sprachlich gleich-bedeutend mit Tauschverkehr.
Aber der Verkehr fällt sachlich keineswegs mit demTauschverkefir zusammen, er umfasst vielmehr zwei Grup-pen von Geschäften, von denen nur die eine den Aus-tausch von Leistungen, die andere dagegen die Vereini-gung derselben zu einem gemeinschaftlichen Zweck zumMotiv hat. Das Tauschgeschäft hat, wie oben ausgeführt,zu seiner Voraussetzung die Verschiedenheit des bei-derseitigen Bedürfnisses und dem entsprechend die des
*) Im Anschluss an den römischen Begriff der permutatio. Mitmutare (movitare bewegen) hängt zusammen das mutuum das Dar-lehn; sprachlich characterisirt es sich als Ortswechsel (der fun-giblen Sache mit Verabredung dem nächstiger Rückkehr).