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1 (1877)
Entstehung
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130
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130 Kap. VII. Die sociale Mechanik. \. Der Lohn. Entgeltlichkeit.

auf der Verschiedenheit des subjectiven Bedürf-nisses, nach letzerem bestimmt sich der Werth, den dieSache für das Subject hat, jeder von beiden Theilen hatfür die beiden Sachen oder Leistungen, welche den Gegen-stand des Austausches bilden, einen von dem des Andernabweichenden individuellen Werthmaassstab, und so kommtes, dass Jeder gewinnt, ohne dass der Andere verliert.

Auch die vorübergehende Ueberlassung des Gebrauchseiner Sache kann Gegenstand eines Tauschgeschäftes sein.Wie beim Kauf das dauernde Haben der Sache einge-tauscht wird gegen den Kaufpreis, so bei der Mielhe (Dar-lehn) das vorübergehende gegen den Miethzins (Geld-zins); das dabei vorkommende Geben und Zurückgebenist nicht Gegenstand des Tausches, sondern nur die Dar-stellungsform des »Vorübergehenden«, gewissermaassen dieEinfassung der einen Leistung und wiederholt sich daherauch bei der unentgeltlichen (nicht-tauschweisen) Ueber-lassung des Gebrauchs. Das Aequivalent für letztern brauchtübrigens nicht in Geld, es kann auch in sonstigen Vor-theilen bestehen, beispielsweise darin, dass der Eigen-tümer die Lasten der Sache vorübergehend los wird, jaes kann selbst die blosse Zeitdifferenz das Motiv des Tau-sches bilden indem z. B. Jemand Consumtibilien zum Dar-lehn gibt, für die er zur Zeit keine Verwendung findet.

Das also ist die Logik des zweiseitigen Vertrages:Jeder sucht seinen Vortheil und weiss dasselbe vom An-dern nur der Heuchler kann es in Abrede stellen