122 Kap. VII. Die sociale Mechanik. 1. BerLohn.—Unentgeltlichkeit.
Staatsdienst. Von diesem Verhällniss aus ward sie sehr baldauf alle kaiserlichen Beamten ausgedehnt, wahrendman es bei den bedeutungslos gewordenen republikani-schen Magistraturen beim Alten Hess.
Das Resultat des Bisherigen besteht in dem Nachweis,dass die römische Gesellschaft Jahrhunderle lang hindurcheinen beträchtlichen Zweig der ihr nöthigen Arbeit lediglichmit dem idealen Lohn zu bestreiten vermocht hat, dass sieaber in späterer Zeit genölhigl worden ist, den ökonomi-schen Lohn zu Hülfe zu rufen. Wenn ich sage: zu Hülfezu rufen und nicht: ihn an die Stelle des ersleren zusetzen, so geschieht es im Hinblick auf eine Ansicht, dieich erst später (unter No. 7) werde begründen können, dieAnsicht nämlich, dass die Art des Geldlohns, die auf denbeiden angegebenen Gebieten zum Vorschein gelangt, keineinfacher Anwendungsfall dos ökonomischen Lohns, sonderneine Combinalion des ökonomischen und idealen Lohnsist, welche die Mitte hält zwischen dem rein idealenund dem rein ökonomischen.
Wir lenken in die Bahn unserer Untersuchung wiederein, um jetzt einen weitem Schritt aus der Stelle zumachen. Was wir im Bisherigen gewonnen haben, istnichts als der negative Satz: die Gefälligkeit, Uneigen-nützigkeil, das Wohlwollen besitzt nicht die Fähigkeit,den Hebel der Verkehrsbewegung abzugeben.
So bleibt denn als einzig möglicher Hebel des Ver-kehrs nur der Egoismus.