Ökonomische Seite des Staatsdienstes in Rom. 121
Lohnes auf Kunst und Wissenschaft, den Provinzen dieEinführung der Besoldung im Staatsdienst. Die Ueber-schreitung der vom Senat für die öffentlichen Spiele aus-geworfenen Summen von Seiten der Aedilen, die danndas nicht selten ganz enorme Deficit persönlich aus eige-nen Mitteln zu decken hatten, war in dem letztenJahrhundert der Republik in dem Maasse üblich geworden,dass wer es mit dem Volk nicht verderben und sich nichtjede politische Zukunft abschneiden wollte, als Aedil nichtrechnen noch geizen durfte, selbst wenn sein Vermögendarauf ging. Dafür aber verslaUele ihm die Volksmoralsich als Provinzialstatthalter schadlos zu halten. Recht-lich bekam er als solcher nur eine Aversionalsumme(vasarium) zum Zweck seiner standesmassigen Equipirung,in älterer Zeit letztere selber, aber faktisch galt sein Postenals Schadloshaltung für die Kosten des Acdilats und derstädtischen Magistratur, als eine Anweisung, sich sein beiseinem Eintritt in den Staatsdienst aufgewandtes Anlage-Kapital bei seinem Austritt aus demselben wieder zu ver-schaffen — ein von Volk und Senat ausgestellter Caperbriefauf die Provinzialen — und wer bei Ausnutzung desselbennicht gar zu plumb verfuhr, der hatte nichts zu fürchten.Die Kaiser fanden es geralhener, das Geschäft der Aus-plünderung der Provinzen selber zu besorgen, und zu demZweck die unliebsame Concurrenz der Provinzialstatthalterdurch einen reichlich bemessenen Gehalt abzukaufen. Dasist der Ursprung der Besoldung im spätem römischen