Geistige Arbeit in Rom. 117
rum, der flamines u. s. w., die keine Macht gewährten,lockten ihn eben darum so wenig, dass während bei denhonores die Leute das Amt, hier das Amt die Leute suchte.
So war es also nicht die Sclbstverläugnung, sondernder uns wohlbekannte Grundzug des Egoismus, auf demfür Rom die Garantie jener dem Staat und der Gesell-schaft unentbehrlichen Dienstleistungen beruhte, nur dassder Lohn, den man im Auge hatte, nicht ökonomischer,sondern idealer Art war. Gleichwohl übt diese für unsso fremdartige Erscheinung einer höchst ausgedehnten undvöllig geregelten socialen Bewegung ohne die prosaischeTriebkraft des Geldes auf uns einen eigentümlichen Reizaus. Aber die Sache halte neben der idealen Seite auchihre ganz bedenkliche Kehrseite.
Ein Beruf, der nur Ehre, kein Brod gewährt, ist demUnbemittelten verschlossen. So war es in Rom. Staats-dienst und Jurisprudenz bildeten thalsächlich in Rom dasMonopol der Wohlhabenden. Einer der angeschensten Ju-risten im Anfang der Kaiserzeit,*) der ohne Vermögensich der Wissenschaft gewidmet hatte, musste den Miss-griff in der Wahl seines Rerufes damit erkaufen, dass ergenöthigt war, von seinen Zuhörern Unterstützungenanzunehmen — wo die Wissenschaft sich ihr Recht d. h.den Anspruch auf Lohn noch nicht erstritten, vertritt dasGnadengeschenk die Stelle des Rechls.
*) Masurius Sabinus; 1. 2 § kl de 0. ,1. (1. 2,).