Gegensatz der körperlichen und geistigen Arbeit in Rom. 11 f)
nur die Verpflichtung zum Dank erzeugt (gratiae, gratumfacere — gralificat io). Das munus kann von der anderenSeite erwidert werden (r e-munerari), unter Umstän-den selbst in Geld, aber diese Vergütung ist keine »mer-ces«, sondern »honor, honorarium«, ein Ehrenge-schenk, das der Ehre beider Theile keinen Abbruch thut.*)Bedarf es zu der Dienstleistung einer besonderen Fertig-keit oder eines besonderen Wissens, so ist das ein Vor-zug, eine Tugend (aperq = ars) die den freien Mann ziert(ars überaus), die Mühe, die er aufwendet, sie sich anzu-eignen, ist nicht »labor, opera«, sondern »Studium«, einGegenstand des Strebens (sludere) seiner selbst willen.
Das ist die altrömische Auffassung. Landbau, Geld-geschäft, Grosshandel sind anständig, jedem andern Er-werbszweig klebt ein Makel an; die geistige Kraft, dasTalent, das Wissen ist ein Gut, das Jeder, der auf Ehrehält, seinen Mitbürgern und dem Staat unentgeltlich .zurVerfügung stellen muss. Der Staatsbeamte erhält keineBesoldung (nur der Subalterndienst, soweit er nicht vonöffentlichen Sclaven versehen wird, wird bezahlt), dieMagistraturen sind reine Ehrenposten (honores). Eben sowenig wirft der für das römische Leben so unendlich
*) 1. 1 pr. Si mensor (H. 6) . . . . ad remunerandum dari etinde honorarium appellari. Der Werth desselben liegt nicht in demGelde, sondern in der Gesinnung, eine Auffassung die in dem »ho-norare« beim Legat -wiederkehrt — dem anständigen Manne ist esmehr um die Anerkennung, die Ehre (honor legati 1. 36 pr. de exe.
27. 1}, als um das Geld zu thun-------selbst wenn er es noch so
gern nimmt.
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