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1 (1877)
Entstehung
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108
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108 Kap. VII. Die sociale Mechanik, f. Der Lohn. Unentgeltlichkeit.

Spielraum des Wohlwollens erstreckt, so müssten wir ant-worten : ganz so weit wie der des Egoismus, denn dasSchema der unentgeltlichen (liberalen. Gefällig-keits-Freundschafls-) Verträge trifft völlig mit demder entgeltlichen (egoi stischen, Geschäfts-) Ver-träge zusammen. Man kann überlassen :

entgeltlich: unentgeltlich:<l) eine Sache = Kauf, Tausch. Schenkung.

2) die Benutzung Gommodat, Preka-eincr Sache = Pacht, Miethe. rium.

eines Kapitals = verzinsliches Dar- unverzinsliches

lehn. Darlehn.

3) eine Dienstlei- Mandat, Depositum,slung = Dicnstmielhe. unbeauflragle Gc-

Dienslvcrtrag. Schäftsführung.

So entspricht jedem Geschäflsvertrag ein Gcfällig-keilsvertra-g, und damit, sollte man sagen, wäre die Be-deutung des Wohlwollens für das Verkehrsleben schon zurGenüge dargethan. Aber daraus, dass auch das Wohl-wollen auf dem Gebiete des Bechls zur Erscheinunggelangt und der rechtlichen Gestaltung theilhaftig wird,ergibt sich keineswegs, welche Bedeutung es für den Ver-kehrszweck hat.

Die Verträge der ersten Columno sind an keine wei-tere Voraussetzung als das Geld geknüpft wer dasmeiste Geld zahlt, bekommt die Sache, einerlei ob er per-sönlich bekannt ist oder nicht; die der zweiten Columnedagegen setzen gewisse persönliche Beziehungen oder