96 Kap. VI. Die Gesellschaft.
Einzelnen verwirklicht, ist gleichbedeutend mit dem, wasman die gesellschaftliche Stellung nennt: Reichthum, Ehre,Macht, Einfluss; das Maass, in dem das Individuum denzweiten Satz in seinem Leben zur Wahrheit macht, be-stimmt den Werth seines Daseins für die Gesellschaft, inweitester Ausdehnung für die Menschheit. Spräche nichtdie tägliche Erfahrung und die Geschichte der Meinungin grellster Weise Hohn, so möchte man glauben, dassdie Herstellung des Gleichgewichts zwischen beiden Sätzendas Motiv und die Aufgabe einer jeden gesellschaftlichenOrdnung sein müsse; vielleicht trägt eine ferne Zukunftim Schoosse, was die bisherige Entwicklung der Dingenoch nicht zu zeitigen vermochte.
Es ergibt sich hieraus, dass der Begriff der Gesell-schaft zum Theil mit dem des Staats zusammenfällt. Aberauch nur zum Theil: so weit nämlich, als der Gesell-schaftszweck zu seiner Realisirung der Vermittlung durchäusseren Zwang bedarf. Dessen bedarf er aber nur zumgeringen Theil. Handel und Gewerbe, Ackerbau, Fabri-kation und Industrie, Kunst und Wissenschaft, die Sittedes Hauses und des Lebens organisiren sich im wesent-lichen durch sich selbst. Der Staat mit seinem Rechtgreift nur hie und da ein, so weit es unerlässlich ist, umdie Ordnung, die diese Zwecke sich selber gegeben haben,gegen Verletzung zu sichern; das Recht stellt, so zu sagen,nur das feste, eiserne Gerippe und den Eisenbeschlag, dasübrige überlässl er ihnen selber.