Die socialen Handlungen. 93
freilieb in dem Sinn, als ob der Staat sämmtliche Zwecke,die er verfolgt, direcl erzwange — Kunst und Wissen-schaft kann er nicht erzwingen, und doch zählt auch diePflege beider zu den Zwecken des heutigen Staats — wohlaber in dem Sinn, dass er wenigstens die Mittel, derener für sie bedarf, durch Zwang aufbringt.
Von den freiwilligen Handlungen, die wir für Anderevornehmen, sind manche vom Standpunkt der Gesellschaftaus ohne alles oder wenigstens ohne erhebliches Interesse,andere dagegen sind ihr völlig unentbehrlich. Ob Jemandetwas für seine Freunde thut, oder ob er zu irgend einer Col-lecte beisteuert, ist für die Gesellschaft gleichgültig, aberdass der Landmann Korn, der Bäcker Brod, der SchlächterFleisch liefere, dass sie für alle ihre Bedürfnisse undZwecke stets Hände und Köpfe finde, Handwerker undTagelöhner, Kaufleute, Geistliche, Lehrer, Beamte, daranhat sie das allergrösste Interesse; die ganze Ordnung undGewohnheit des Lebens hängt an dieser Voraussetzung.Welche Sicherheil besitzt sie, dass diese Voraussetzungsich stets verwirkliche? Es ist die Frage von der Orga-nisation der Gesellschaft. Es wird nöthig sein, dass wir,um sie zu beantworten, uns zunächst über den bisherbereits gebrauchten, aber noch nicht erklärten Begriff derGesellschaft verständigen; nachdem dies geschehen, wer-den wir die Hebel betrachten, welche sie behufs der Er-reichung ihrer Aufgabe in Bewegung setzt.
Der Begriff der Gesellschaft ist bekanntlich ein mo-