92 Kap. VI. Die Gesellschaft.
wicklung der Völker und der Menschheit bestimm! sichnach dem Maassc, in dein sie den obigen Salz verwirk-lichen , und es bedarf nur des Schlusses von dein, wasdie Geschichte thut, auf das, was sie will, und derConstalirung der Weise, wie sie das erreicht, w a s siewill, um in jenem Salz das oberste Geselz aller geschicht-lichen Entwicklung und in der Verwirklichung desselben dieBestimmung des Menschengeschlechts zu erblicken. Bevordieser Zweck nicht für das ganze Menschengeschlechtverwirklicht ist, hat die Geschichte nicht erreicht, wassie will.
Die bisherige Ausführung war darauf gerichlel, diethatsächliche Geltung dieses Gesetzes nachzuweisen, wirknüpfen daran nunmehr die Frage nach der Form seinerVerwirklichung.
Ein Blick auf die uns umgebende Welt belehrt uns,dass diese Form doppelter Art ist: eine freie und er-zwungene. Ob ich meinen Kopf oder meine Hände imDienste für die Gesellschaft verwenden will oder nichl,ist Sache meines freien Beliebens. Dagegen wird der Mili-tairpflichtige nichl gefragt, ob er dienen will. Ob undwas ich von meinem Vermögen unter Lebenden oder imTestament an Andere abgeben will, hängt ganz von mirab; nicht aber die Entrichtung der Steuern und Abgabenan die Gemeinde und den Staat und die Hinterlassungdes Pilichttheils an meine Kinder. Die Sphäre des Zwan-ges fällt zusammen mit der des Bechls und Staats. Nicht