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1 (1877)
Entstehung
Seite
76
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76 Kap. V. Die Zwecke der egoistischen Selbstbehauptung.

(S. 30) bei Gelegenheit der Untersuchung dos Zweckes imTliier nachgewiesenen Operation : der Selbstbcziehung oderZweckbeziehung, nur nicht auf einer concrelen , sondernabslracten d. h. auf einem unabhängig von einem einzel-nen Willensact ausgesprochenen allgemeinen, generalisiren-den Unheil. Die Zwecke der Sachen sind nichts als dieZwecke der Person, die sie mit ihnen verfolgt Er-weiterung des Zweckhorizonls der Menschen bedeutetdieselbe Thalsache für die Sachen.

Da der Tauschconlract jedem Theil dasjenige zufuhrt,was für seine Zwecke eine relativ höhere Brauchbarkeitbesitzt, als das, was er selber hat, so lässt er sich vomStandpunkt der Person aus bezeichnen als ein Act derökonomischen Selbstbehauptung, der Tauschver-kehr mithin, der die geregelte Ordnung dieser einzelnenActe enthält, als das System oder die Organisation derökonomischen Selbstbehauptung des Menschen. Je mehrder Tauschverkehr sich entwickelt, je weiter sich das Ge-biet ausdehnt, über das er sich erstreckt, und je mehrdie Zahl der Güter, Fertigkeiten u. s. w. wächst, die erverwerthen kann, um so mehr wird die ökonomischeSelbstbehauptung des Einzelnen dadurch ermöglicht, er-leichtert , gefördert. Ein neuer Handelsartikel verschaffttausenden von Menschen Brod; Eröffnung, Abkürzung einesWeges, Vervollkommnung der Transportmittel, ein billigerFrachtsalz, kurz alles, was dazu dient, es den Sachen undder Arbeitskraft zu ermöglichen, in weiteren Kreisen nach