Druckschrift 
1 (1877)
Entstehung
Seite
70
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70 Kap- V. Die Zwecke der egoistischen Selbstbehauptung.

seiner Hand, aber die Art, wie er es ausgibt, ist regel-mässig die Sache des freien Entschlusses. Keine schönePhrase, keine schwungvolle Rede, kein Gcfühlserguss inWorten und Thränen hat die überzeugende Kraft des Tha-lers , der aus der Tasche wandert; das Ausgabenbucheines Menschen sagt über seinen wahren Characlcr unterUmständen mehr aus als seine Tagebücher.

Diese Erhebung des Vermögens von seiner ursprüng-lichen Function der Sicherung der physischen Existenz zudieser seiner allumfassenden civilisatorischen Mission undethischen Bedeutung wäre gar nicht denkbar gewesen,wenn es seine uranfängliche Function der Fristung desphysischen Daseins für einen erheblichen Bruchlheil derBevölkerung nicht forldauernd, sei es ausschliesslich, seies vorherrschend, beibehalten hätte. Die Kraft des Ver-mögens in den Händen dessen, der mehr hat, als dieSicherung der physischen Nothdurft und selbst des Wohl-lebens verlangt, beruht darauf, dass Andere weniger haben,also gezwungen sind, durch Arbeit das Fehlende zu er-setzen , sich unausgesetzt ihren Lebensunterhalt zu ver-dienen.

Der Zweck der Fristung des Lebens trieb das Ver-mögen hervor ohne Vermögen keine gesicherte Zukunftdes Lebens; der Zweck beider zusammen treibt weiterzum Recht ohne Recht keine Sicherung des Lebensund Vermögens.

Die Form, in der das Recht im objeetiven Sinn beiden