66 Kap. IV. Das Problem der Solbstvorläugnuns;.
(lern zugleich im Dienste der Menschheit verliehen ist.Indem das Individuum diesem Gefühle Folge leistet unddamit seinen höhern Daseinszweck verwirklicht, behauptetes sich selber, und ich werde darum alles unter diesenGesichtspunkt fallende Handeln ethische Selbstbe-hauptung des Individuums nennen.
Wir wenden uns im folgenden Kap. 5 zunächst deregoistischen Selbstbehauptung zu. Den Uebergang zu demsocialen Handeln werden wir vermitteln durch eine Be-trachtung der Gesellschaft (Kap. fi), woran sich dann dieder zwei egoistischen Hebel der socialen Bewegung: desLohns (Kap. 7) und der Strafe (Kap. 8) schliessen wird.Der erste fällt vorzugsweise dem Verkehr, der zweitevorzugsweise dem Staat zu, und die Form desselben istdas Becht. Wir werden an dieser Stelle genöthigt sein,den letzteren Begriff wenigstens insoweit zu erörtern, alsdies nöthig ist, um die Aufgabe, die ihm für die Zweckeder Gesellschaft zukommt, klar zu stellen und die Art zubezeichnen, wie das Bechl seine Aufgabe löst. Mit Bück-sicht darauf werden wir die Ueberschrifl des achten Kapitelsetwas anders fassen, als sie sonst lauten müsste (»Der Zwang»statt »Die Strafe«). Das folgende Kapitel (Kap. 9) wird dieethische Selbstbehauptung zum Gegenstande haben und damitsind wir an dem Punkt angelangt, um zu unserer ursprüng-lichen Frage: was ist der Zweck*? zurückkehren zu können.Wir werden sie beantworten durch die Feststellung zweierBegriffe: des Interesses (Kap. 10) und des Zwecks (Kap. 11).