64 Kap. IV. Das Problem der Selbstvcrläugnung.
äusseren Begränzung und- der innern Gestaltung jenerSystematik der menschlichen Zwecke. Sie ist nicht aufden Psychologen, sondern auf den Juristen berechnet.vielleicht treffe ich am besten, was mir vorschwebt, wennich sage: sie soll sein eine Theorie des praktischenLebens, und zwar nicht entworfen um ihrer selbst willen,sondern lediglich zu dem Zweck, um mit ihrer Hülfeschliesslich die Frage zu beantworten: worin besieht derZweck beim menschlichen Willen?
Die Zwecke des gesammlen menschlichen Daseins zer-fallen in zwei grosse Gruppen: die des Individuums unddie der Gemeinschaft (Gesellschaft). Diesen Gegensatzlegen wir unserer Darstellung zu Grunde. Derselbe istnicht in dem Sinn gemeint, als ob wir nach Art des Na-turrechls das Individuum aus seinem geschichtlichen Zu-sammenhange mit der Gesellschaft künstlich ablösen, esisoliren und diesem bloss gedachten Für-sich-sein des In-dividuums dann das wirkliche Leben in der Gemeinschaft,das Auch-für-andere-sein gegenüberstellen wollten, son-dern wir betrachten das Individuum in der Stellung, diees thalsächlich in der wirklichen Welt einnimmt, aberwir greifen, indem wir uns sein Leben vergegenwärtigen,aus ihm diejenigen Zwecke heraus, bei denen das Indi-viduum lediglich sich selbst, nicht die Gesellschaft d. i.irgend eine andere Person oder einen höheren Zweck imAuge hat. Diese, vom Subject ausgehenden und zu ihmzurückkehrenden Zwecke bezeichnen wir bekanntlich als