5(j Kap. IV. Das Problem der Selbstverläugnung.
Der Wille wird »aller Antriebe beraubt, die ihm aus derBefolgung irgend eines Gesetzes entspringen können, undes bleibt daher nichts als die allgemeine Gesetzmässigkeitder Handlungen überhaupt übrig, welche allein dem Wil-len als Princip dienen soll« (S. 22). Der Imperativ schlicsst»alle Beimischung irgend eines Interesses als Triebfederaus« (S. 60).*) Das Sittengesetz soll »nicht in der Naturdes Menschen (dem Subjecliven), noch in den Umständender Welt (dem Objecliven) gesucht werden dürfen, es darfdabei nicht das Mindeste entlehnt werden aus der Kennl-niss des Menschen d. i. der Anthropologie« (S. S, 6).
Ein blosser Begriff also soll den Menschen zum Han-deln treiben — nichts anderes. Kant proteslirl sogar aus-drücklich gegen jede »moralische Schwärmerei« (S. 211):»das Gefühl des Mitleids und der weichherzigen Theil-
nehmung..... ist wohldenkenden Personen selbst lästig«
(S 257), »die sittliche Stufe, worauf der Mensch steht,ist Achtung vor dem moralischen Gesetz« (S. 212). DerMitleidige soll sich des Armen nicht erbarmen auf Grundeiner Regung des Mitleids, der Pflichtgelreuc die Pflichtnicht erfüllen des innern Fi'iedens wegen — die blosseAchtung vor dem formalen Begriff der Gesetzmässigkeit
*) In noch schärferer Weise spitzt den Gedanken zu Fichte inseinem.»System der Sittenlehre.« Eine Blumenlese von Stellen darauss. bei Schopenhauer a. a. 0. S. 18t, z. B. »Ich bin nur Instru-ment, blosses Werkzeug des Siüengeselzes, schlechthin nicht Zweck.
------ Man darf den Leib nur ernähren und die Gesundheit desselben
nur befördern zu keinem andern Zweck, als um ein tüchtiges Werk-zeug zur Beförderung des Vernunflzweckes zu sein,«