Coincidenz clor Zwecke. — Staat und Recht. 49
in den meisten Fällen seinen Zweck nur dadurch, dass .es das Interesse auf seine Seite bringt. Den Verbrecherkümmert nicht der Zweck des Staats oder der Gesellschaft,ihn leitet bei seiner That lediglich sein eigener Zweck,seine Leidenschaft, seine Bosheit, seine Gier, kurz seinInteresse. Eben darauf aber ist das Mittel berechnet,durch das der Staat sich seiner zu erwehren sucht: dieStrafe. Denn die Strafe ruft ihm zu: folge immerhindeinem Interesse, aber siehe zu, nach welcher Seite sichdas Uebergewicht desselben neigt, nachdem ich die Strafein die eine Wagschale geworfen habe. Wenn das Mittelso häufig seinen Dienst versagt, trotzdem dass die Strafehoch genug bemessen ist, so beruht das zumeist darauf,dass die Drohung der Strafe eben nur eine blosse Drohungist, deren psychologischer Erfolg im einzelnen Fall wesent-lich beeinflusst wird durch die Wahrscheinlichkeitsberech-nung des Verbrechers in Bezug auf die Entdeckung seinerThäterschaft.
Aber nicht jedes Gesetz droht eine Strafe; das Ge-setz , welches dem Schuldner die Bezahlung der Schuldoder dem Besitzer einer fremden Sache die Herausgabederselben an den Eigenthümer anbefiehlt, thut es nicht.Wodurch werden diese Personen denn bestimmt zu thun,was sie sollen? Sie haben ja keine Strafe zu besorgen!Strafe allerdings nicht, aber sonstige Nachtheile (Process-kosten). Wenn trotz dieser Nachtheile so viele Processegeführt werden von solchen, die wissen, dass sie im Un-
v. Jliering, Der Zweck im Recht. 4