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1 (1877)
Entstehung
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44 Kap. III. Der Egoismus im Dienste fremder Zwecke.

tive Herstellung eines Interesses bezwecken. Darauf be-ruht der Wcrth der geschäftlichen Beredsamkeit bei Ab-schluss der Verträge wer gut spricht, zahlt weniger undempfängt mehr. Der Käufer macht die Sache schlecht,d. h. er sucht den Verkäufer zu überzeugen : er habe einInteresse daran, sie für den gebotenen Preis fortzugeben;der Verkäufer streicht sie heraus, d. h. er sucht den Käuferzu überzeugen, sein Interesse erfordere, sie für den ver-langten Preis zu nehmen, jeder von beiden Theilen bemühtsich, den Nachweis eines für den Gegner vorhandenen, abervon demselben nicht richtig gewürdigten Interesses zu er-bringen , und die Erfahrung zeigt, dass auch der Bered-samkeit des täglichen Lebens ihr Lohn nicht entfällt. *)

Auf dem eben dargelegten Hergang beruht der ganzeVerkehr. Und nicht bloss der geschäftliche, an den ichdabei zunächst denke, sondern selbst der gesellige. Auchdie Zwecke des geselligen Lebens lassen sich nur errei-chen dadurch, dass man für sie den Hebel des Interessesauf der andern Seile in Bewegung setzt, nur dass dasInteresse hier anderer Art ist als im geschäftlichen Leben:das Interesse der Unterhaltung, Zerstreuung, des Vergnü-

*) In engem Zusammenhang hiermit steht der juristische Begriffdes dolus bei Eingehung der Contracte. Der Zweck des dolus bestehtebenfalls darin, die Ueberzeugung vom Interesse hervorzurufen, abernicht mittelst der vom Recht vollkommen tolerirlen geschäftlichenBeredsamkeit, sondern durch Vorspiegelung falscher, für den Ent-schluss des Andern Voraussichtlichermassen relevanter Thatsachenalso mit Hülfe der Lüge.