Der Zweck beim bewusstlosen Handeln. 21
unterscheiden sich von denen des vernünftigen Menschennicht durch den Mangel, sondern durch die Seltsamkeit,Abnormität des Zweckes, und ich möchte behaupten, dassizcrade daran sich bei ihm noch der letzte Rest derMenschlichkeit gegenüber dem Thier documentirt, dass ersich Zwecke setzt, die über das rein thierische Lebenhinausgehen, und deren das Thier eben darum gar nichtfähig wäre — noch im Zerrbilde bleibt der Mensch inihm erkennbar.
Auch das gewohnheilsmässigc Handeln, bei dem mansich nichts mehr denkt, ist ein Zweckhandeln. Es stelltuns für das Leben des Individuums dasselbe Phänomendar, wie für das Leben des Volkes die Sitte und das Ge-wohnheitsrecht. Bei beiden, dem Individuum wie demVolk, hat ursprünglich ein mehr oder weniger klar be-wusster oder empfundener Zweck das Handeln hervorge-rufen, die häufige Wiederholung desselben Handelns ausdenselben Anlässen und zu demselben Zweck hat aberZweck und Handlung in dem Maasse verbunden, dass derZweck aufgehört hat ein für das Bewusstsein wahrnehm-barer Moment des Willensprocesses zu sein.
Meine Enlwickelung des Zweckgesetzes ist hiermitbeschlossen, und als Resultat derselben nehmen wir denSalz mit hinweg: wollen und um eines Zweckes hal-ber wollen ist gleichbedeutend, es gibt keine zwecklosenHandlungen. Wenn die Sprache sich gleichwohl diesesAusdrucks bedient, so meint sie damit nicht die Abwe-