12 Kap. I. Das Zweckgesetz.
Regung zur Thal ist also bedingt durch die gegebene In-dividualität des Subjects; in ihr liegt der letzte Grundderselben. Die äusseren Einwirkungen dagegen gebennur den Impuls zur That, die Gelegenheilsursache. Siebezeichnen uns den Punkt, wo das Causalitätsgesetz einenEinfluss auf die Bildung des Willens auszuüben vermag,aber auch zugleich die Gränze dieses Einflusses. Denn,wie oben (S. 7) bei der Betrachtung des Willensvorgangesim Thier schon ausgeführt ward, haben diese äusserenEinflüsse keine directe Macht über den Willen, sie ge-winnen dieselbe vielmehr nur dadurch, dass und wennsie sich in psychologische Motive umsetzen; ob sie diesvermögen, hängt von dem Maasse des Widerstandes ab,den sie im Innern des Subjectes vorfinden.
Jene Vorstellung eines Zukünftigen unterscheidet sichvon sonstigen Vorstellungen dadurch, dass sie praktischerArt ist; sie schliesst eine Aufforderung zum Handeln insich, es ist ein Entwurf der Thal, den das Vorstellungs-und Begehrungsvermögen an den Willen richtet. Die An-nahme dieses Vorschlages hängt ab von dem Uebergewichtder Gründe, die für ihn, über die, die gegen ihn spre-chen. Ohne dieses Uebergewicht setzt sich der Willeebensowenig in Bewegung, wie die Waage es vermag, wenndas Gewicht in beiden Waagschalen gleich ist — es istBuridans bekannter Esel zwischen den beiden BündelnHeu. Der Enlschluss beweist, dass nach dem Urthcil desHandelnden das Uebergewicht vorhanden war; jedem