10 Kap. I. Das Zweckgesetz.
Denkvermögen des Thieres, welches bei seinem Wollenvorausgesetzt wird, ist ein ungleich höheres, als es aufden ersten Blick den Anschein hat. Es spricht sich soleicht aus: die Vorstellung eines Zukünftigen treibt dasThicr zum Handeln. Und doch wie viel liegt darin! DieVorstellung eines Zukünftigen heisst eine Vorstellung, cr-fassl unter der Kategorie der Möglichkeil; das Thier do-cumentirt also, indem es diese Vorstellung mit der desgegenwärtigen Zustandes vergleicht, die Fähigkeil, beideKalcgorien, die des Wirklichen und des Möglichen prak-tisch zu handhaben. Ebenso handhabt es die Kategoriedes Zweckes und des Mittels; es wäre bei ihm gar keinWollen denkbar, wenn sein Versland über sie nicht ver-fügte. Ich meinerseits bin so weit entfernt davon, aufden Willen des Thieres geringschätzig herabzublicken, dassich ihn umgekehrt der höchsten Beachtung für würdighalte und im folgenden Kapitel den Versuch machen werde,ihm das Schema des Zwecks überhaupt zu entnehmen.
Die bisherige Betrachtung hat uns gezeigt, dass derZweck die Vorstellung eines Zukünftigen ist, welches derWille zu realisiren gedenkt. Dieser Begriff des Zweckes,welcher das Wesen desselben in keiner Weise erschöpft,muss uns vorläufig genügen, bis der Fortgang unsererUntersuchung uns in Stand gesetzt hat, ihn durch einenvöllig zutreffenden zu ersetzen. Wir operiren im Folgendenmit ihm, wie der Mathematiker mit seinem X, einer un-bekannten Grösse,