8 Kap. I. Das Zweckgesetz.
früher gemacht hat. Denn dem Thierc ist das richtigeHandeln keineswegs durch den Instinkt allein vorgezeichnet,sondern auch das Thier ist auf die Erfahrung angewie-sen. Das Verständniss für Höhe und Tiefe und das Augen-maass für dieselbe, die Beurtheilung des ihm zuträglichenoder schädlichen Wärmegrades der Speisen und Getränkeu. a. m. muss von dem jungen Hunde und der jungenKatze erst durch Herabfallen von der Treppe und Ver-brennen der Schnautze erlernt werden — auch das Thiermuss durch Schaden klug werden. Ein Stock kann tau-sendmal fallen und fällt immer von neuem, für den Stockgibt es keine Erfahrung; ein Hund aber, der sich ein-mal durch eine Attrappe in Form eines Brodes oder durcheinen Stein hat täuschen lassen, ist für immer gewitzigt.Für das Thier also gibt es eine Erfahrung, d.h. eineErinnerung dessen, was ihm angenehm oder unangenehmgewesen ist, und eine praktische Verwerthung seiner Ein-drücke für die Zukunft, eine Zweckverwendung.
Damit hängt auf's engste zusammen der Begriff des thie-rischen Lebens. Denken allein ist noch kein Leben. Wenndem Stein das Denkvermögen geschenkt würde, er würdeStein bleiben, es würden sich nur die Bilder der äusserenWelt in ihm abspiegeln wie der Mond im Wasser. Auchdas reichste Wissen ist kein Leben; ein Buch, in demtlas Geheimniss der ganzen Well enthüllt wäre, wenn esdas Bewusstsein seiner selbst erhielte, bliebe gleich-wohl nur ein Buch. Ebensowenig ist Empfindung Leben.