VIII Vorrede.
gekommen war, so ist es bei dem gegenwärtigen Werk.Was damals unter der Ungunst der herrschenden Stim-mung von dem jungen Manne versäumt worden ist,hat von dem gereiften nicht mehr nachgeholt werdenkönnen. Wenn ich gleichwohl vor der Aufgabe, ein phi-losophisches Thema zu behandeln, nicht zurückgeschrecktbin, so ist es geschehen in der Hoffnung, dass die Kennt-niss des positiv juristischen Materials, die ich vor demPhilosophen von Fach voraus habe, ihm wenigstens stofflichmanches zuführen wird, das ihm für seine Zwecke förderlichsein kann. Der Bann, unter dem zur Zeit Hegels die Phi-losophie beschlossen lag. die Aechtung eines Jeden, der,ohne durch die Schule gegangen zu sein, sein Wort überphilosophische Fragen zu erheben wagte, die souveräneVerachtung, mit der der Philosoph der Hegeischen Schuleauf den Mann des positiven Wissens herabschaute, hatglücklicherweise einer anderen Stimmung Platz gemacht.Gewiss nicht zum Schaden der Philosophie. Möge sieverwerfen oder berichtigen, was der philosophische Natu-ralist an unreifen Ideen zu Tage bringt, aber der Ver-such desselben, auf seinem Gebiete Philosophie zu treibend. h. die allgemeinen Ideen aufzusuchen, geht, wenn derMann sonst nur die nötkige Sachkenntniss, den wissen-schaftlichen Ernst und den Blick für das Allgemeine mit-bringt, auch für sie schwerlich ohne irgend einen Nutzenvorüber: ich hoffe, dass sich dies auch bei dem meinigenbewähren wird.
An Stoff habe ich es nicht felilen lassen, gleich-massig des Philosophen wie des Juristen wegen. Ichhabe jede Gelegenheit benutzt, welche sich mir darbot.