Druckschrift 
Die römischen Stationsorte und Straßen zwischen Colonia Agrippina und Burginatium und ihre noch nicht veröffentlichten Alterthümer : nebst einem Excurse über Spuren römischer Niederlassungen und Straßen, wie über germanische Alterthümer zwischen Rhein und Maas
Entstehung
Seite
52
Einzelbild herunterladen
 

52

lagen sie, wie auch an anderen Orten, ohne Steinumklei-dung im lockern Sande, und bestanden nur selten in Gläsernund eisernen Geräthen, häufig dagegen in Gefässen vongewöhnlichem Thone und von terra sigillata. Von jenensah ich in Rheinberg einige einhenkelige gelbe Krüge, vondiesen eine unverzierte flache Schüssel, im Innern mit demungewöhnlichen Töpferstempel: APRLLISFEC, auf demäussern Rande mit eingeritzten Schriftzeichen, welche in:MAN oder MALL || FR den Namen des ungekannten Be-sitzers vermuthen lassen. Vor 2 Jahren wurde daselbstdas ungefähr 1 '/ 2 Fuss lange und ziemlich breite Bruchstückeines Schwertes mit dem eisernen Stiele des Griffs, eben-falls im blossen Sande gefunden, war aber nach der Aus-sage des Landmannes so stark vom Roste angegriffen, dasses durch öftere Berührung völlig in kleine Stücke zerbrachund diese endlich weggeworfen wurden. Im vorigen Jahrestiess man auf einen aus behauenen Tuffsteinen zusammen-gesetzten und oben mit grossen Plattziegeln bedecktenKasten, von ungefähr 3 Fuss Länge und 2 Fuss Breiteund Höhe, welcher in zwei Ecken je einen Krug, in denbeiden anderen Knochen und mehrere zerbrochene Messer,in der Mitte aber ein Glas enthalten haben soll. Bis aufeinige Tuffsteine ist Alles zerstreut oder sonst verlorengegangen.

Nach den vorstehenden, an Ort und Stelle gesammeltenAngaben berichtigt sich eine unter den Vermischten Nach-richten der Kölnischen Zeitung vom 12. Juni d. J. enthalteneMittheilung, welche ihre wohlgemeinte Absicht, künftigenFunden die Erhaltung zu sichern, und deren bisher unbe-achteter Stätte die Aufmerksamkeit der Alterthumsfreundezuzuwenden, gewiss vollkommen erreicht, indessen auchschon zu unrichtigen Vorstellungen und Folgerungen geführthat. Ferner müssen die daselbst erwähnten römischen Be-festigungen auf die auch anderwärts den Heerstrassen pa-rallel laufenden Gräben und Wälle beschränkt werden. Obaber die dortigen Funde von einem der vorübergehend be-nutzten Sommerlager, denen gewiss manche vereinzelteFunde zugeschrieben werden dürfen, oder von einem unge-