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Marienbaum als Wallfahrtsort und ehemaliges Birgittinnen-Doppelkloster
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auf S. Valentin 1504 für 112'/= Goldguldentot quitlingh onser ruyterind knechte in deser tegenwordiger Ghelrescher veden" verschrieb.Durch denselben Mingfisch kamen auch am 24. August 1674 diejeni-gen Güter an Marienbaum, die Herzog Johann II. 1495 seinem liebenDiener Derick Tack, weil er etliche Knechte in des Herzogs Dienstangeworben, überwiesen hatte.

Inzwischen war die Zeit angebrochen, wo Marienbaum sichdem Schwesterkloster Marien- oder Koudewater, das seine Ent-stehung mit veranlaßt und ihm die ersten Schwestern und Brüderzugeschickt hatte, dankbar beweisen konnte.

Bereits am 18. Dezember 1617 hatten Äbtissin Heilwich van denBroeck und Frater Joannes Mereynen als Senior der beiden Kon-vente S. Marienwater bei s' Hertogenbosch dem Kölner Weihbi-schof Otto zu erkennen gegeben, daß sich ihr Kloster infolge der Zeit-läufte eine Reihe von Jahren mit fremden, weltlichen Priesternnicht ohne religiösen Nachteil hätte behelfen müssen. Sie wärenvon diesem Übelstand nur mit Hilfe von S. Marienbaum zu be-freien gewesen. Diese hätten sie jedoch infolge der Verringerungder Jurisdiktion der Bischöfe von s'Hertogenbosch nicht genießenkönnen. Notgedrungen hätten sie sich an ihren Bischof NicolausSusius von s'Hertogenbosch und an das Kloster Marienbaumneuerdings gewandt. Letzteres sei bereit, Priester zu schicken,aus welchen sie einen bequemen für die Übernahme der Paterschaftwählen möchten. Endlich sei ihnen die Erlaubnis gewährt, Per-sonen von Marienbaum zu begehren und diese zu acceptieren,falls sie mit Dimissoralien vor ihrem Bischof erscheinen würden.Sie bäten nunmehr inständigst, der Bischof möge Marienbaum ver-anlassen, ihnen wie bisher behilflich zu sein, um den Ruin desKlosters und seine Aleniation abzuwenden. *)

Seit 1629 hatte dieses Kloster viel Leid und Verfolgung zu er-dulden. a ) Wie hätte es auch anders kommen können, erklärtendoch die Generalstaaten auf der Vorverhandlung der kriegführendenMächte 1643 in Münster und Osnabrück, daß sie den Katholikendie Ausübung ihrer dem Worte Gottes entgegengesetzten Super-stitionen nicht gestatten könnten, vielmehr von nun an die Befehlegegen die Katholiken noch strenger als vorher vollziehen würden. *)In der Tat wurde dem Kloster Koudewater zunächst die Hälfteseiner Güter genommen, um bald auch der andern Hälfte beraubt

') Kopie auf Papier mit der Rückaufschrift Copia supplicationis ad Rerend. dorn.

Ottonem, episc Cyrenen, suffraganeum Colonien; per fr. Joannem Simonis Iai-

cum no\ itium anno 1617 Dez. 27 transmissae.3 ) Die Nachrichten über Koudewater sind einer Handschrift aus dem Beginn des

18. Jahrh. in 12o auf 36 beiderseits beschriebenen Blättern entnommen, die mir

das Birgittinessen-Kloster zu Uden in Holland anvertraute.3 ) Const. Hofler, Gesch. der neuern Zeit. Regensburg 1853. L, 369.