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Marienbaum als Wallfahrtsort und ehemaliges Birgittinnen-Doppelkloster
Entstehung
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gab nach dem Tod ihres Mannes das Gut als Heiratsgift an ihrenSohn Cornelis Jeger bei dessen Heirat mit Henrica Trist. ')

Die Ankäufe, die das Kloster in diesem Zeitabschnit machte,waren unbedeutend. Die anhaltenden Kriege und Kontributionenerschöpften die Mittel dafür. Es seien nur diese erwähnt. Am 8.November 1612 verkauften Eheleute Gerard Prang, Richter in Grieth,und Elisabeth v. Ryswick an das Kloster zur Abtragung ihrer Schul-den ein Stück Land an der Lei auf dem kleinen Dam bei Calcar. *)

1621 nahm Calcar vom Kloster 600 Thlr. für die NeuburgischeKontribution auf und verschrieb dafür eine Rente von 30 Thlr. *)

Am 27. März 1631 verkaufte das Kapitel in Xanten .zur Be-zahlung der durch militärische Exekution abgenötigten unerträg-lichen Kur-Brandenburgischen an die Staatischen in Wesel über-wiesenen Schätzung" für 200 Thlr. Xantener Währung eine Renteaus dem Hofegroße Wardt" in Lüttingen, die 13 Jahre später demKloster zufiel. ")

Am 8. September 1640 verkauften am Schöffengericht im Sons-beckerbruch die Brüder Junker Diedrich und Johann Steck an dieÄbtissin Elisabeth v. Benting für 800 Clevische Thlr. aus ihrenBruchländereien eine Rente von 40 Thlr. ad 30 Stüber, jeden Stüberzu 21 Heller gerechnet. 6 )

Die genannte Wendelya dye Jeger, Witwe Johann Kloss,sckenkteaus sonderlicher Affektion gegen das Kloster Marienbaum und ausDankbarkeit für die ihrem Manne sei. And. und ihr bewiesenenDienste während der gar gefährlichen Kriegszeiten und für die vomTage ihrer Ankunft bis jetzt auf sie verwandten Kosten, auch wellihre Mutter und ihr unlängst verstorbener Ehemann in der Kloster-kirche begraben und sie selbst dort zu ruhen wünscht, an dasKloster die Summe von 2000 Reichstaler, welche von dem zu Ny-megen verkauften Ossenkamp ihr zusteht und ehestens gezahltwerden wird, unter der Bedingung, daß das Kloster ihr ad diesvitae jährlich 100 Rthlr. und nach ihrem Tod dem Kloster Marien-bloem in Calcar 100 Rthlr. und dem Kloster Marienfrucht in Kal-denkirchen 50 Rthlr. ein für allemal auszahle. Außerdem fallendem Kloster alle beweglichen Güter als Kleinodien, Baarschaft, so-weit solche am Sterbetage vorhanden sind, zu". Actum zu Marien-bloem, dem 26. Juni a. n. dni. 1640. Am 3. Juli desselben Jahresbekunden Cornelius v. Raesfeld, Richter des Amts Altcalcar, unddie Schöffen von Vynen, daß Wendelina de Jeger in Gegenwart des

') Copialbuch. Urk. Nr. 86 und Legerbock.») Ebendas. fol. 124.») Ebendas. fol. 103.«) Ebendas. fol. 1552.=) Ebendas. fol. 156.