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Gesetze über die Erbfolge, Schenkungen und Testamente in Frankreich
Entstehung
Seite
90
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9°318. Ja, er kann in demselben oder in einemspätern authentischen Acte deßfalls einen Vormundernennen. 1055.Unter welchen Ursachen kann der Vormundsich von der Vollziehung dieses Auftrags be-freyen?319. Er kann sich davon befreyen, wenn er eineder Ursachen angibt, welche unter dem Titel vonder Vormundschaft ausgedrückt sind. 1055.Was ist Rechtens, wenn der Geschenkgeberoder der Testirer keinen Vormund ernannt hat?320. Dann soll ein Vormund ernannt wer-den, 1056.a) Entweder auf Betreiben des Beschwerten,b) Oder in so fern dieser minderjährig ist,auf Betreiben seines Vormundesc) In Monatsfrist vom Tage anzurechnen, dader Geschenkgeber oder der Testirer gestorben,Oder da nach ihrem Hinscheiden der Act, welcherdie Verordnung enthält, bekannt geworden ist,Unter welcher Strafe muß der Beschwerteder Verordnung des vorhergehenden ArtikelsGenüge leisten?321. Leistet er kein Genüge, so soll er des Vor-theils verlustig seyn, den ihm die Verordnung ver-chafft hatte. 1057.Auf