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Gesetze über die Erbfolge, Schenkungen und Testamente in Frankreich
Entstehung
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Inhalts-Register. HoldervuErster Titel. Von Schenkungen unterLebenden und von Testamenten.Erstes Capitel. Allgemeine Verfügun-gen.Wie kann man durch einen wohlthätigen Titel übersein Vermögen verordnen, damit ein anderer darandas Eigenthum erwerbe? §. 1. Was ist eine Schen-kung unter Lebenden? 25. Was ist ein Testament? 43.Was ſind Subſtitutionen? 6. Subſtitutionen ſindnach dem Gesetze verbothen. 7. Die Verfügung istder Regel nach nicht rechtsbeständig, wodurch demGeschenknehmer, dem eingesetzten Erben, oder demLegatar auferlegt wird, für einen Dritten etwasaufzubewahren, und ihm zurückzuliefern. 8. Aus-nahme davon. 9. Die Verfügung ist gültig, wo-durch man einen Dritten zu einem Geschenke, einerErbschaft oder einem Vermächtnisse auf den Fallberuft, da der Geschenknehmer, der eingesetzte Erbe,oder der Legatar es nicht erhalten würde? 10. DieVerfügung ist rechtsbeständig, wodurch einem derNießbrauch und dem andern das blose Eigenthumder Sache zugedacht worden, 11. Unmögliche undgesetzwidrige Bedingungen machen die getroffenenVerfügungen nicht ungültig. 12.Zweytes Capitel. Von der Fähigkeitdurch Schenkungen unter Lebenden oderdurch Testament zu verfügen, oder begünsti-get zu werden.Wer testiren oder schenken will, muß vor allem beygutem