11Drittes Capitel.Von dem Vermögens=Antheile,worüber man verordnen darf, undvon der Reduction.Erster Abschnitt.Von dem Vermögens=Antheile.worüber man verordnen darf.Ueber welchen Ertrag des ganzen Vermögensdarf einer durch Acte unter Lebenden oder durchTestament verfügen, wenn er bey seinem Hin-scheiden eheliche Kinder zurückläßt?42= a) Wer bey seinem Hinscheiden nur Eineheliches Kind zurückläßt, darf weder durch Acte unterLebenden, noch durch Teſtament Verfügungen tref-fen, die die Hälfte seines ganzen Vermögens übersteigen.b) Wer bey seinem Hinscheiden Zwey ehelicheKinder zurückläßt, darf keine Verfügung treffen, diedas Drittheil seines ganzen Vermögens übersteigt.c) Wer bey seinem Hinscheiden Drey oder meh-rere eheliche Kinder zurückläßt, darf dergleichenVerfügungen nicht treffen, die das Viertheil seinesganzen Vermögens übersteigen. 913.Welche
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Gesetze über die Erbfolge, Schenkungen und Testamente in Frankreich
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