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Gesetze über die Erbfolge, Schenkungen und Testamente in Frankreich
Entstehung
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42154. Alle Schenkungen, die einem der Ehegattenzum Vortheil auf die in den Art. 1082, 1084 und1086. hier oben bemerkte Weise geschehen sind,werden kraftlos, wenn der Geschenkgeber den be-schenkten Ehegatten und seine Nachkommenschaftüberlebt. 1089.Sind die den Ehegatten in ihrem Heyraths-Contracte gemachten Schenkungen bey derEröffnung der Succession des Gebers derReduction unterworfen?155. Ja, sie sind der Reduction bis auf denaliquoten Theil, worüber er nach den Gesetzen ver-ordnen konnte, unterworfen. 1090.Sechstes Capitel.Von Verordnungen unter Ehegattenin dem Heyraths=Contracte oderwährend der Ehe.Können Ehegatten in dem Heyraths=Contractesich wechselseitig, oder einer dem andern Schen-kung machen?156. Ja, sie können sich einseitig und auchwechselseitig jede Schenkung machen, die sie für gutfinden, unter den hier unten ausgedruckten Modifi-cationen. 1091.Welchen