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Gesetze über die Erbfolge, Schenkungen und Testamente in Frankreich
Entstehung
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Sind die Verfügungen rechtsbeständig, wo-durch einem der Nießbrauch, und dem anderndas blose Eigenthum der Sache zugedachtworden?11. Ja, diese Verfügungen, sie mögen unterLebenden oder auf den Todesfall getroffen wordenseyn, sind gültig. 899.Wie werden bey Verfügungen unter Leben-den oder durch Testament die Bedingungen be-trachtet, welche entweder unmöglich sind,oder den Gesetzen oder den guten Sittenzuwider laufen?12. Diese Bedingungen machen die getroffenenVerfügungen nicht ungültig, indem sie als nicht ge-schrieben angesehen werden. 900.Zweytes Capitel.Von der Fähigkeit durch Schenkungunter Lebenden oder durch Testa-ment zu verfügen, oder begünstigetzu werden.Welcher Gemüths-Zustand wird bey demje-nigen erfordert, der unter Lebenden schenken,oder ein Testament errichten will?13. Er muß bey gutem Verstande seyn, 901.14.