91Auf wessen Betreiben kann in diesem Falleerklärt werden, daß das Recht den Begünstig-ten (Substituirten) anerfallen sey?322. Dieses kann betrieben werden, 1057.a) Entweder durch die Begünstigten selbst,wenn sie volljährig sind;b) Oder durch ihren Vormund oder Curator,wenn sie minderjährig oder interdicirt sind;c) Oder durch einen jeden Verwandten der Be-günstigten, diese seyen volljährig, minder-jährig oder interdicirt;d) Auch von Amtswegen, durch den Regierungs-Commissair bey dem Gerichte der ersten Instanzdes Ortes, wo die Succession eröffnet worden.Was muß geschehen nach dem Tode desje-nigen, welcher unter der Bedingung der Zu-rückgabe verordnet hat?323. Dann soll in den gewöhnlichen Formen zurInventur aller Güter und Effecten geschritten werden,die zu seinem Nachlasse gehören. 1058.324. Ausgenommen ist der Fall, wo es sich nurum ein Particular=Vermächtniß handelt. 1058.325. Das Inventarium soll eine Abſchätzung derMobilien und Mobilar=Effecten nach ihrem wahrenWerthe enthalten. 1058.Auf
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Gesetze über die Erbfolge, Schenkungen und Testamente in Frankreich
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