50183. In diesem Falle wird erfordert, 972.Daß es den beyden Notarien von dem Testirervorgesagt, dictirt werde,Daß es von einem dieſer Notarien, ſo wie esvorgesagt wird, niedergeschrieben werde.Wie muß verfahren werden, wenn zur Er-richtung dieses Testaments nur ein Notar zu-gezogen wird?184. In diesem Falle wird gleichfalls erfor-dert, 972.Daß es von dem Testirer dictirt,Daß es von diesem Notar niedergeschrieben werde.Was wird ferner zur Gültigkeit dieses Testa-ments erfordert?185. Es wird erfordert, 972.Daß dieses Testament, nachdem es von demNotar niedergeschrieben worden, in Gegenwartder Zeugen dem Testirer vorgelesen werde.Daß von dem ganzen Hergang ausdrücklicheErwähnung im Testamente selbst geschehe.Nämlich:1) Es muß im Testamente ausdrückliche Er-wähnung geschehen,2) Daß das Testament von dem Testirerdictirt worden,
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Gesetze über die Erbfolge, Schenkungen und Testamente in Frankreich
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