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Gesetze über die Erbfolge, Schenkungen und Testamente in Frankreich
Entstehung
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49Welche Formalitäten werden erfordert zurGültigkeit eines N. 1. eigenhändigen Testaments?181. Zur Gültigkeit eines eigenhändigen Testa-ments wird erfordert, 970.1) Daß es von der eignen Hand des Testirersdurchaus von Wort zu Wort geschrieben,2) Daß es von dem Testirer datirt, d. i. mitTag und Datum versehen,3) Daß es von dem Testirer eigenhändig mitseinem Namen unterzeichnet ist.Hat es diese drey Erfordernisse, so ist es rechts-beständig, indem es keiner andern Form unterworfenist. 970.Welche Formalitäten werden erfordert zurGültigkeit eines N. 2. in der Form einesöffentlichen Actes errichteten Testaments?182. Zur Gültigkeit dieses Testaments wird er-fordert, 971.Entweder daß es von zwey Notarien in Gegen-wart zweyer Zeugen,Oder von einem Notar in Beyseyn von vier Zeu-gen aufgenommen worden;Wie muß verfahren werden, wenn diesesTestament von zwey Notarien aufgenommenwerden soll?7183.