513) Daß es von dem Notar sey niedergeschrie-ben worden,4) Daß es in Gegenwart der Zeugen demTestirer sey vorgelesen worden.Muß das von dem Notar aufgenommeneTestament von dem Testirer unterzeichnet wer-den?186. Ja, es wird erfordert, 973.5) Daß das Testament von dem Testirer un-terzeichnet werde.187. Erklärt der Testirer aber, daß es ihm, umzu schreiben, an Fähigkeit oder an Kräften fehle,so wird erfordert, 973.Daß in dem Testaments=Acte von seiner Erklä-rung, so wie von der Ursache, die ihn zuunterzeichnen verhindert, ausdrücklich Erwäh-nung geschehe.Müssen die Zeugen das Testament unter-###zeichnen?188. Ja, es wird erfordert, 974.6) Daß die Zeugen das Testament unterzeichnen.Wie aber wenn das Testament auf demLande gemacht wird?189. Wenn ein Testament auf dem Lande vonzwey Notarien aufgenommen wird, so ist es (hin-reichend, wenn einer von den beyden Zeugen unter-schreibt. 974.190.D2
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Gesetze über die Erbfolge, Schenkungen und Testamente in Frankreich
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