Druckschrift 
Gesetze über die Erbfolge, Schenkungen und Testamente in Frankreich
Entstehung
Seite
48
Einzelbild herunterladen
 

48ob das Testament zum Vortheil eines Drittenoder unter dem Titel einer wechselseitigen Verord-nung errichtet werden soll. 968.Wie werden die Testamente eingetheilt undgenannt, wovon ein jedes zu seiner Rechtsbe-ständigkeit besondere Formalitäten erfordert?179. Die Testamente werden eingetheilt und ge-nannt wie folgt:1) Ein eigenhaͤndiges, 969.2) Ein in der Form eines öffentlichen Actes, 971.3) Ein in der Form eines geheimen und ver-schlossenen Aufsatzes, oder mystisches, 976.4) Ein militairiſches, 981.5) Ein zur Zeit der Pest oder irgend einer andernansteckenden Krankheit, 985.6) Ein auf dem Meere während einer Seereise, 988.7) Ein von einem Franzosen in einem fremdenLande errichtetes Testament. 999.Unter welcher Strafe müssen die Formali-täten, welchen die verschiedenen Testamentenach den gesetzlichen Verfügungen unterworfensind, beobachtet werden?180. Sie müssen alle beobachtet werden, beyStrafe, daß im Unterlassungsfalle einer einzigenvorgeschriebenen Formalität das ganze Testamentnichtig ist. 1001.Welche