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Gesetze über die Erbfolge, Schenkungen und Testamente in Frankreich
Entstehung
Seite
28
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28Was wird zur Gültigkeit eines Schenkungs-Actes über Mobilar=Güter erfordert?103. Zur Gültigkeit dieses Schenkungs=Acteswird erfordert: 948.1) Daß demſelben ein Verzeichniß der geſchenktenEffecten beygefügt werde,2) Daß der Schenkungs=Act die Taxe der ge-schenkten Mobilar=Güter enthalte,3) Daß der Schenkungs=Act von dem Geschenk-geber und Geschenknehmer, oder von denjenigen,die an seiner Statt annehmen, unterzeichnet werde.Kann der Geschenkgeber sich den Gebrauchoder die Nutznießung an den geschenkten beweg-lichen oder unbeweglichen Gütern zu seinemeignen Vortheile ausbedingen, oder darüberzum Vortheile eines andern verfügen?104. Ja, beydes bleibt ihm unbenommen. 949.Wozu ist der Geschenknehmer einzig befugt,wenn ihm Mobilien unter dem Vorbehalte desNießbrauches geschenkt worden sind, und derNießbrauch erloschen ist?105. Dann ist der Geschenknehmer einzig be-fugt, die geschenkten Effecten, welche sich in Naturnoch vorfinden, in dem Zustande anzunehmen, worinsie nach erloschenem Nießbrauche sind. 950.Wozu