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Gesetze über die Erbfolge, Schenkungen und Testamente in Frankreich
Entstehung
Seite
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29Wozu ist der Geschenknehmer befugt in Hin-sicht der abgegangenen Gegenstände?106. Er ist befugt wider den Geschenkgeber oderdessen Erben Klage zu führen, daß ihm der Ertragdes Werthes, der den abgegangenen Gegenständen indem Schätzungs=Etat beygelegt worden, vergütetwerde. 950.Kann sich der Geschenkgeber das Rückfalls-recht an den geschenkten Sachen ausbedingen?107. Ja, sowohl für den Fall, wenn der Ge-schenknehmer allein, als auch, wenn der Geschenk-nehmer und seine Abkömmlinge vor ihm sterbenwürden. 951.Zu wessen Vortheil kann inzwischen diesesRückfallsrecht ausbedungen werden?108. Es kann allein zum Vortheile des Ge-schenkgebers ausbedungen werden. 951.Worin besteht die Wirkung des ausbedun-genen Rückfallsrechtes?109. Sie besteht darin, daß der Regel nachjede Veräußerung der geschenkten Güter aufgelöstwird, und diese an den Geschenkgeber ledig undfrey von allen Lasten und Hypotheken zurückkehren. 952.110. Eine Ausnahme findet Start, in Betreffder auf die geschenkten Güter gestellten Hypothekfür den Brautschatz und für andere in dem Ehe-Contracte