26Welches Rechtsmittel bleibt ihnen inzwischenunbenommen?95. Es bleibt ihnen das Recht, wider ihreVormünder oder Ehegatten den Regreß zu nehmen,unbenommen. 942.96. Sollte es den Vormündern oder Ehegattenan Zahlungsmitteln fehlen, so kann den Minderjäh-rigen, Interdicirten und verheyratheten Perſonen dieWiedereinsetzung in den vorigen Stand dennoch nichtzu statten kommen. 942.Auf welche Güter kann sich eine Schenkungerstrecken?97. Sie kann sich nur erstrecken auf das wirk-liche Vermögen des Geschenknehmers. 943.98. Begreift die Schenkung zukünftige Güter,so ist sie in dieser Hinsicht ungültig. 943.Ist die Schenkung unter Lebenden gültig,wenn sie unter Bedingungen geschehen ist,deren Erfüllung einzig von der Willkür desGeschenkgebers abhängt?99. Nein, ſie iſt ungültig. 944.Wann ist die Schenkung unter Lebenden inRücksicht der angehängten Bedingungen fernerungültig?100. Sie ist ungültig, wenn folgende Bedingun-gen angehängt sind: 945.a) Ent-
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Gesetze über die Erbfolge, Schenkungen und Testamente in Frankreich
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