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Gesetze über die Erbfolge, Schenkungen und Testamente in Frankreich
Entstehung
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25Unterläßt der Mann diese Formalität, so kanndie Frau ohne Autorisation sie vornehmen lassen. 940.91. Auf Betreiben der Vormünder, der Curato-ren oder der Verwalter muß die Transscription ge-schehen, wenn die Schenkung an Minderjährige,Interdicirte, oder an öffentliche Anstalten gemachtworden. 940.Wer kann sich auf den Abgang der Trans-scription berufen?92. Ein jeder, der ein Interesse dabey hat,kann sich der Regel nach darauf berufen. 941.93. Eine Ausnahme findet Statt: 941.1) Für diejenigen, denen es zur Pflicht gemachtworden, die Transscription zu besorgen;2) Für diejenigen, die in deren Rechte getretensind;3) Für den Geschenkgeber selbst.Müssen Minderjährige, Interdicirte und ver-heyrathete Frauen wider die versäumte Anneh-mung oder unterlassene Transscription derSchenkungen in den vorigen Stand gesetztwerden?94. Nein, sie sollen niemals deßfalls in denvorigen Stand gesetzt werden. 942.Welches