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Gesetze über die Erbfolge, Schenkungen und Testamente in Frankreich
Entstehung
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24Verwaltern dieser Gemeinden oder Anstalten, nach-dem sie gehörig dazu autorisirt worden. 937.Wodurch erhält eine gehörig angenommeneSchenkung ihre Vollkommenheit?87. Sie erhält ihre Vollkommenheit durch dieblose Einwilligung der Partheyen. 938.Wann geht das Eigenthum an den geschenk-ten Gegenständen auf den Geschenknehmer über?88. Das Eigenthum geht auf den Geschenknehmerüber, ohne daß es einer weitern Ueberlieferung be-dürfe. 938.Was ist Rechtens in Betreff der Träns-scription der Acte, wenn Güter verschenkt wer-den, worin sich eine Hypothek stellen läßt.89. In diesem Falle muß die Transscription derActe, welche die Schenkung und Annahme erthalten,so wie die Bekanntmachung der Annehmung, dieetwa in einem besondern Acte erfolgt ist, in denje-nigen Bureaux des hypothèques geschehen, in derenArrondissement die Güter gelegen sind. 939.Wer muß die Transscription der Acte be-sorgen?90. Auf Betreiben des Mannes muß die Trans-scription geschehen, wenn seiner Frau die Gütergeschenkt worden sind. 940.Unter-