2381. Diese Schenkung kann nur von dem Vor-munde angenommen werden, zufolge des 463 Arr.unter dem Titel von der Minderjährigkeitund Vormundschaft. 935.82. Der emancipirte Minderjährige kann sieunter dem Beystande seines Curators annehmen. 935.83. Für den Minderjährigen, er sey emancipirtoder nicht, können gleichwohl auch dessen Eltern,oder auch selbst bey Lebzeiten der Eltern die übrigenAscendenten, obschon sie weder Vormünder, nochCuratoren des Minderjährigen sind, annehmen. 935.Unter welcher Bedingung kann ein Taub-ſtummer eine Schenkung annehmen?84. Ein Taubstummer kann, sobald er imSchreiben erfahren ist, entweder in Person, oderdurch einen Bevollmächtigten eine Schenkung anneh-men. 936.85. Ist der Taubstumme nicht im Schreiben er-fahren, so muß die Schenkung von einem zu demEnde ernannten Curator angenommen werden; nachden unter dem Titel von der Minderjährig-keit festgesetzten Regeln. 936.Wovon müssen die Schenkungen angenom-men werden, die zum Vortheile der Kranken-häuser, der Armen einer Gemeinde, oder ge-meinnützlicher Anstalten geschehen?86. Sie müssen angenommen werden von denVer-
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Gesetze über die Erbfolge, Schenkungen und Testamente in Frankreich
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