XIVBedingung kann eine verheyrathete Frau die Voll-ziehung eines Testaments annehmen? 275. 276.Kann ein Minderjähriger unter der Autorisationseines Vormundes oder Curators Testaments-Executor werden? 277. Pflichten und Rechte derTestaments⸗Executoren. 278 — 283. Geht dieVollmacht des Testaments=Executors auf dessenErben über? 284. Was ist Rechtens, wenn esmehrere Testaments=Executoren gibt, welche denAuftrag angenommen haben? 285 — 287. Wemfallen die Auslagen zur Last, welche der Testa-ments-Executor um die Siegel anzulegen, bey demInventarium oder der Rechnung gehabt hat? 288.Achter Abschnitt. Von Widerrufungder Testamente und den Fällen, worin81.sie kraftlos werden.Wie können Testamente einzig und allein widerrufenwerden? 289. Wie werden durch ein später er-richtetes Testament die vorigen widerrufen? 290.291. Zieht die Veräußerung der vermachten Sacheden Widerruf des Vermächtnisses nach sich? 292.294. Die testamentarische Verordnung verfällt,wenn derjenige, zu dessen Vortheil sie geschehenist, den Testirer nicht überlebt hat? 295. Wannzerfällt die testamentarische Verordnung, welcheunter einer Bedingung geschehen ist, die von einerungewissen Begebenheit abhängt? 296. Die Be-dingung, welche nur die Vollstreckung eines Testa-ments aufschieben soll, kann das bereits erworbeneRecht des Erben nicht aufheben. 297. Durch denUntergang der vermachten Sache hört das Ver-mächtniß auf. 298 — 300. Das Testament verliertseine Kraft, wenn der eingesetzte Erbe das Ver-mächtniß ausschlägt, oder unfähig ist, es anzu-nehmen.
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Gesetze über die Erbfolge, Schenkungen und Testamente in Frankreich
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XIV
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