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Gesetze über die Erbfolge, Schenkungen und Testamente in Frankreich
Entstehung
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VII
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VIIkann der Widerruf wegen Undanks den Veräuße-rungen, welche von dem Geschenknehmer vorge-nommen worden, oder den Hypotheken oder andernReallasten, womit er die geschenkte Sache beschwerthaben mag, zum Abbruch gereichen? 118. Wozumuß der Geschenknehmer verurtheilt werden, wenndie Schenkung widerrufen wird? 119. Schenkun-gen, die zu Gunſten einer Ehe geſchehen ſind, koͤn-nen wegen Undanks nicht widerrufen werden 120.Welche Schenkungen können widerrufen werden,weil dem Geschenkgeber nach der Schenkung Kindergeboren worden? 121 125, Welche Früchte mußder Beschenkte in diesem Falle herausgeben? 126.127. Wie gehen die Güter, die in einer, kraftdes Gesetzes und ohne weiteres, widerrufenen Schen-kung begriffen sind, auf den Geschenkgeber und seinVermögen zurück? 128 130. Können die alsowiderrufenen Schenkungen wieder aufleben, oder vonneuem, wenn das Kind des Geschenkgebers sterben,oder wenn der Geſchenkgeber den Schenkungs⸗Actbestätigen sollte, ihre Wirkung erhalten? 131. 132.Ist die Clausel, oder Vereinbarung, wodurch einGeschenkgeber auf den Widerruf der Schenkung we-gen nachgeborner Kinder Verzicht thun würde,gültig? 133. Kann einer sich, um eine wegennachgeborner Kinder widerrufene Schenkung aufrechtzu halten, auf Verjährung berufen? 134 136.Fünftes Capitel. Von Schenkungen ineinem Heyraths-Contracte zum Vortheileder Ehegatten, oder der aus der Ehe zuhoffenden Kinder.37.Welchen Regeln ist jede Schenkung unter Lebenden un-terworfen? 137. Wann kann die Schenkung unterLeben den