Druckschrift 
Policey Ordnung, des durchleuchtigen hochgebornen Fursten und Herrn, Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich, Cleve und Berg, Grauen zu der Marck und Rauenßberg
Entstehung
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Auch sollen vnser Ambtleuthe vnd Beuelhaber / dessen vnserLandtschreiber sie gleichfals zuerinneren / so baldt einige Thodtschle-ge in unsern Embrern und Gebieten begangen / anstundt das Not-gericht halten/ und an den orden da kein sonderlicher brauch dessel-ben vorhanden / die besichtigung des entleibten fur der begrebnußmit vorheischung des bezichtigten oder dessen freundtschafft thun /die wundt vnd beschedigung / ob solche thodtlich oder nit / durch sichoder andere dessen erfarne personen ermessen/ kundt vnd kundt-schafften / die dauon wissens haben mögen / furnemen vnd verhö-ren/ ob der Thodtschlag mutwillig oder vorsetzlich/ oder zur not-wehr begangen/ vnd ob der Thodtschleger zu solchem vnfall auffsetzlich oder sonst casualiter vnd vnuersehens kommen / oder das sichder entleibter selbst versaumbt hette/ vnd alle vmbstende Grundtlicherkundigen / und des Thodtschlegers / oder auch anderer / so gefer-licher sachen vnd vberfarung halben entwichen/ güter in verbottvnd zuschlag legen vnd auffschreiben / biß alle gelegenheit an vnsgelangt/ und wir derselben/ auch ob vnd wie man sich mit den freun-ben gesönet vnd verglichen / berichtet / vnd durch vns darinnen be-nohlen sei / was man sich in dem zuuerhalten.In den fellen aber/ da annotatio der verwichener Vbelthedergüter von vns bevohlen / Soll nachfolgender Gestalt damit verfa-ren werden/ das nemblich vermög der Keyserlicher HalßgerichtsOrdnung am 206. Capitull / vnd Titull / wie es mit fluchtiger Vbel-theder gäter gehalden werden soll / In beiwesen zweier oder dreierdes fleuchtigen freunde / vnd in gegenwert zweier Scheffen vndvnsers Gerichtschreibers alsolche güter mit bereidt auffgerichterdesignation conferirt / folgentz das jenig was auß den auffkompstennit ligen / vnd verderblich werden mochte / zum theursten verkaufft /vnd darab gemacht kauffgeldt / sambt verzeichnus der vbriger gu-ter hinder das Gericht gelacht vnd verhalten / Darneben gedach-ter Fleuchtiger zweimall nacheinander durch offene Edicta sich zu-uerthedingen gerichtlich citirt vnd eingefordert/ vnd da er nit er-scheinen thete / nach vmbgang jahrs frist die gelegenheit an vns /gestalt ferner darnach haben zubeuehlen vberschreiben / Jedoch dasdes verwichenen Vbelcheders hinderlassenen Weib vnd Kindernnotturfftige alimenta auß angerechten gütern verordnet werdenVnser