SSPolicen Ordnung①SS7/7leuchtigen Hochgebornen Fursten vnd Herrn / Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich /Cleue vnd Bergr-Grauen zu der Marck vnd Rauenßberg / Herm zuRauenstein / rc. Sambt anderen Ordnungen vnd Edicten / wie sich jrenF. G. Ambtleuthe vnd Beuelhaber in bedienung freiAmbter zu verhalten.Itzo auffs new arß gnedigem beuelch /Des auch Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten vndHerrn, Herrn Johans Wilhelm Hertzogen zu Gulich, Eleue und Berg.Grauen zu der Marck / Rauenßberg vnd Mörß / Herrn zu Rauenstein / rc. mit zu-satz etzlicher hiebeuorn außgangner Edicten vnd beuelch schrifften vermehrt /vnd sambt angehengter Bruchten Ordnung in truck verfertigt.Mit einem neuen RegisterBetruckt in frer Z. G. Statt Dusseldorff durch Bernhard'sBüyl im Jahr thausend sechshondert und echt-
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Policey Ordnung, des durchleuchtigen hochgebornen Fursten und Herrn, Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich, Cleve und Berg, Grauen zu der Marck und Rauenßberg
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